DAV warnt vor gefährlichen Ausnahmen von Winterreifenpflicht

"50 Prozent längere Bremswege für Lkw´s, Busse und Rettungsfahrzeuge", die der deutsche Gesetzgeber offensichtlich in seiner Winterreifenpflicht in Kauf nimmt, sind dem Deutschen Anwaltverein (DAV e.V.) mit Sitz in Berlin ein Dorn im Auge. Denn bei der nun geltenden Regelung zur Winterreifenpflicht gibt es laut DAV eine gefährliche Lücke im Gesetz. Demnach müssen Lkw´s, Busse, Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge nur auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein.

In der Praxis bedeutet die Ausnahmeregelung einen verlängerten Bremsweg, sagt Verkehrsrechtsanwalt Gregor Samimi vom Deutschen Anwaltverein (DAV): "Wenn auf allen Achsen entsprechende Winterbereifung bestünde, dann würde sich der Bremsweg um rund 50 Prozent verringern." Denn die Gefahr bestehe in der Regel nicht beim Anfahren, sondern beim Bremsen.

Der Anwalt beklagte am heutigen Freitagmittag: "Es kann nicht sein, dass dem Normalbürger Winterreifen vorgeschrieben werden, aber wichtige Verkehrsteilnehmer von dieser Pflicht faktisch ausgenommen sind." Nach Samimis Worten gilt diese Ausnahmeregelung bundesweit. Ursache dafür könnten die erheblichen Kosten sein, die die privaten wie auch öffentlichen Fahrzeugbetreiber zu tragen hätten. Demnach koste ein Reifen allein in der Anschaffung ab 350 Euro, hinzu kämen Aufwand für Montage sowie Lagerung im Sommer.

Wie schwierig sich bereits in den letzten beiden Tagen diese Situation im öffentlichen Straßenverkehr ausgewirkt hat, zeigte die Tatsache, dass auch Rettungs- und sogar Schneeräumfahrzeuge von der Fahrbahn abgekommen waren und im Straßengraben landeten. Der allgemeinen Verkehrssicherheit, damit auch Prävention von Unfällen, aber auch einer schnellen (und sicheren!) Rettung von Kranken und Unfallopfern wird mit dieser Ausnahme sicherlich kein Vorschub geleistet. Nach Ansicht unserer Redaktion muss dies in einem führenden Industrieland wie dem deutschen Staat mitnichten so sein! (wkp)