DAV warnt vor gefährlichen Ausnahmen von Winterreifenpflicht
"50 Prozent längere Bremswege für Lkw´s, Busse und
Rettungsfahrzeuge", die der deutsche Gesetzgeber offensichtlich in
seiner Winterreifenpflicht in Kauf nimmt, sind dem Deutschen
Anwaltverein (DAV e.V.) mit Sitz in Berlin ein Dorn im Auge. Denn bei
der nun geltenden Regelung zur Winterreifenpflicht gibt es laut DAV eine
gefährliche Lücke im Gesetz. Demnach müssen Lkw´s, Busse, Polizei-,
Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge nur auf der Antriebsachse mit
Winterreifen ausgerüstet sein.
In der Praxis bedeutet die Ausnahmeregelung einen verlängerten Bremsweg,
sagt Verkehrsrechtsanwalt Gregor Samimi vom Deutschen Anwaltverein
(DAV): "Wenn auf allen Achsen entsprechende Winterbereifung bestünde,
dann würde sich der Bremsweg um rund 50 Prozent verringern." Denn die
Gefahr bestehe in der Regel nicht beim Anfahren, sondern beim Bremsen.
Der Anwalt beklagte am heutigen Freitagmittag: "Es kann nicht sein, dass
dem Normalbürger Winterreifen vorgeschrieben werden, aber wichtige
Verkehrsteilnehmer von dieser Pflicht faktisch ausgenommen sind." Nach
Samimis Worten gilt diese Ausnahmeregelung bundesweit. Ursache dafür
könnten die erheblichen Kosten sein, die die privaten wie auch
öffentlichen Fahrzeugbetreiber zu tragen hätten. Demnach koste ein
Reifen allein in der Anschaffung ab 350 Euro, hinzu kämen Aufwand für
Montage sowie Lagerung im Sommer.
Wie schwierig sich bereits in den letzten beiden Tagen diese Situation
im öffentlichen Straßenverkehr ausgewirkt hat, zeigte die Tatsache, dass
auch Rettungs- und sogar Schneeräumfahrzeuge von der Fahrbahn
abgekommen waren und im Straßengraben landeten. Der allgemeinen
Verkehrssicherheit, damit auch Prävention von Unfällen, aber auch einer
schnellen (und sicheren!) Rettung von Kranken und Unfallopfern wird mit
dieser Ausnahme sicherlich kein Vorschub geleistet. Nach Ansicht unserer
Redaktion muss dies in einem führenden Industrieland wie dem deutschen
Staat mitnichten so sein! (wkp)